Jubilare / Altersjubilare / Ehejubilare / Ehrungen

Ehejubiläen ab dem 50. Hochzeitstag und Geburtstage ab einem Alter von 70 Jahren werden im Amtsblatt der Stadt Hettingen und in der örtlichen Presse veröffentlicht. Zum 80. und 90. Geburtstag sowie allen folgenden Geburtstagen werden den Jubilaren im Regionalrundfunk (SWR4) Glückwünsche übermittelt.

Zur Feier der Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum), Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum), Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum), Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum), Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum), zum 90. und 100. Geburtstag erhalten die Jubilare eine Glückwunschurkunde des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60jährige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg geehrt werden.

Als Dank und Anerkennung für Bürger von Baden-Württemberg, die sich durch langjährige Tätigkeit in Vereinen oder Organisationen mit kulturellen, sportlichen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise um die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben, kann die Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg verliehen werden.


Wie & Was?

Wird die Veröffentlichung eines Alters- oder Ehejubiläums nicht gewünscht, kann mit dem untenstehenden Formular eine Auskunftssperre im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hettingen beantragt werden.

Ehrungen anläßlich Betriebs- und Firmenjubiläen können vom jeweiligen Arbeitgeber mit dem untenstehenden Formular beantragt werden.

Vorschläge zur Verleihung der Ehrennadel des Landes Baden-Württemberg können bei der Stadtverwaltung Hettingen eingereicht werden.


Ansprechpartner:
Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de