Gewerbesteuer

Gewerbebetriebe müssen bei einer bestimmten Ertragslage Gewerbesteuer an die Stadt entrichten. Die Bemessungsgrundlagen werden in einem Steuermeßbescheid vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Danach erfolgt die Steuerfestsetzung durch die Stadtverwaltung Hettingen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 360 v. H. der Steuermessbeträge (seit 01.01.2021).

Ansprechpartner:
Herr Werner Leipert
Zimmer 2.5
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 20
E-Mail: leipert@hettingen.de