Auf einen Klick
- Vergabe und Ausschreibungen
- Städtische Bauprojekte
- Kleinanzeigen
- Hochwasserrisikomanagement
- Unfallrettung im Wald
- Stadtsanierung "Stadtkern II"
- Stadtentwicklungskonzeption "Unser Hettingen"
- Mietwohnungsbörse
Termine
Virtuelle Poststelle
Familienfreundliche Bauplätze
Gewerbeflächen der Stadt Hettingen
Grundsteuer
Bebaute und unbebaute Grundstücke unterliegen der Grundsteuer. Die Bemessungsgrundlagen werden nach Bewertungskriterien vom Finanzamt Sigmaringen festgelegt. Die Steuer wird dann von
der Gemeinde aufgrund des Steuermeßbescheids des Finanzamtes festgesetzt.
Der Hebesatz beträgt für land- u. forstwirtschaftl. Grundstücke (Grundsteuer A) 360 v. H., für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H. der Steuermessbeträge.
Ansprechpartner:
Herr Werner Leipert
Zimmer 2.5
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 20
E-Mail: leipert@hettingen.de