Ausweise / Personalausweis / Reisepass

Anträge auf einen Reisepass oder Personalausweis können nur persönlich gestellt werden, da schon bei Antragstellung die endgültige Unterschrift geleistet wird.

Im Reisepass werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert.

Seit 01. November 2010 können auch (freiwillig) iim Chip des Personalausweises Fingerabdrücke gespeichert werden (zur Online-Identifikation). Er muss dann nur persönlich abgeholt werden, da bei der Ausgabe eine persönliche PIN eingegeben wird.

Bei der Abholung des Reisepasses können Sie sich vertreten lassen. Vergessen Sie in diesem Falle nicht, eine Vollmacht mitzugeben.

Seit dem Jahr 2004 ist das Antragsverfahren LEWIS-DIGANT. Mit LEWIS-DIGANT können die erforderlichen Antragsdaten für Reisepässe und Personalausweise in digitaler Form ONLINE an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt werden.

Das heißt für SIE:

  1. Der Zeitraum zwischen der Antragsstellung und der Ausstellung des Ausweises wird um den Postweg verkürzt.
  2. Neue Produktarten können angeboten werden, z.b. EU-Reisepass mit 48 Seiten (16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge); EU-Reisepass-Express mit 32 und 48 Seiten (die Anlieferung der Dokumente bei der jeweiligen Behörde erfolgt innerhalb von 72 Stunden/3 Werktagen nach Eingang der Bestellung in der Bundesdruckerei).
  3. Das vorgelegte Lichtbild kann nach dem einscannen wiederverwendet werden.



Der Antrag auf einen Kinderreisepass muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Bitte achten Sie darauf, dass verlorene Ausweisdokumente gemeldet werden müssen -
Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Was ist, wenn die Urlaubsreise unmittelbar bevorsteht und Personalausweis und Reisepass - beides kann nicht verlängert werden - nicht mehr gültig sind?
Dann hilft das Bürgerbüro sehr unbürokratisch. Es können entsprechende vorläufige Ausweispapiere ausgestellt werden.

Wichtig für USA-Reisende:

Aufgrund der verschärften Einreisebedingungen in die Vereinigten Staaten werden zur visafreien Einreise seit dem 26.10.2004 maschinenlesbare Reisepässe benötigt. Diese Anforderung erfüllen derzeit nur die Reisepässe der Bundesdruckerei, nicht jedoch der vorläufige Reisepass oder der Kinderreisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind nicht mehr anerkannt, die Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.

Wenn Sie Informationen benötigen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa-Bestimmungen und ähnliches, dann nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes.

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung erforderlich:

Reisepass:

- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild
- alter Reisepass (bei Erstbeantragung den Kinderreisepass)

Personalausweis:

- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild mit hellem Hintergrund für den Personalausweis
- alter Personalausweis (bei Erstbeantragung der Kinderausweis)

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist ein biometrietaugliches Lichtbild erforderlich. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen zusätzlich eine Unterschrift abgeben. Kinderreisepässe, die ab dem 01.11.2007 ausgestellt werden, sind keine Passersatz-Dokumente mehr.

Kinderreisepässe sind zukünftig (mit Ausstellungsdatum ab 01.11.2007) 6 Jahre gültig und können bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden.

Da der Personalausweis wie auch der Reisepass von der Bundesdruckerei hergestellt wird, muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 bis 4 Wochen gerechnet werden. In der Ferienzeit kann es schon mal bis zu 5 Wochen dauern. Die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.

Vorläufige Ausweise oder Pässe wie auch der Kinderreisepass werden von der Stadtverwaltung ausgestellt und können in dringenden Fällen auch kurzfristig ausgehändigt werden.


Gültigkeitsdauer:

Personalausweis:

unter 24 Jahre: 6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

Reisepass:

unter 24 Jahre: 6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Die Eintragung von Kindern im elterlichen Reisepass ist nicht mehr zulässig.


Gebühren:

Personalausweis:

Personen unter 24 Jahren: 22,80 €

Personen ab 24 Jahren: 28,80 €

Reisepass:

Personen unter 24 Jahren: 37,50 €

Personen ab 24 Jahren: 59,00 €


Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de


Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de