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Gewerbeflächen der Stadt Hettingen
Bebauungspläne / Örtliche Bauvorschriften
In der Gemeinde gibt es mehrere Bebauungspläne für verschiedenen Wohnbauflächen und Gewerbegebiete.
Bei Bauplanungen sind die Festsetzungen der Bebauungspläne und der Örtlichen Bauvorschriften einzuhalten. Bei Abweichungen von den Festsetzungen muß mit dem Bauantrag eine
Befreiung/Ausnahme beantragt werden.
In Gebieten, in denen keine Bebauungspläne existieren muß sich das Bauvorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen.
Es ist sinnvoll, sich bereits zu Beginn von Bauplanungen über Bauvorschriften und Festsetzungen in den Bebauungsplänen zu informieren.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro.
Die Erteilung von Befreiungen oder Ausnahmen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden von der Unteren Baurechtsbehörde festgesetzt.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de