Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland schließen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Papiere Sie benötigen. Auskünfte erteilen Ihnen das ausländische Standesamt, die Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland und die deutsche Botschaft im betreffenden Land. Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dazu gehören z.B. Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz und die Türkei. Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesbeamten Ihres Wohnsitzes (bzw. des letzten Wohnsitzes) in Deutschland. Wenn Sie im Ausland die Ehe geschlossen haben, dann lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden beglaubigen und evtl. durch die deutsche Botschaft legalisieren. Im Ausland können Sie häufig keine Namenserklärung abgeben, wie sie das deutsche Recht vorsieht. Nach der Rückkehr nach Deutschland sollten Sie baldmöglichst beim Standesbeamten die Eheurkunde vorlegen und - wenn Sie es wünschen - eine Erklärung zur Namensführung (gemeinsamer Ehename usw.) abgeben. Auf Antrag bbesteht auch die Möglichkeit, auf Nachbeurkundung der Eheschließung und Eintragung ins Eheregister.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Unterlagen:
Vom deutschen Partner die Abschrift aus dem Geburtenregister, sie wird ausgestellt vom zuständigen Standes-beamten. Wenn Sie schon verheiratet waren, wird zusätzlich die beglaubigte Abschrift des Eheregisters/Heiratsbuch (ehem. Familienbuch) der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk (Scheidung, Tod des Ehepartners) benötigt. Der ausländische Partner muss eine Geburtsurkunde und einen Ledigkeitsnachweis vorlegen. Wenn er schon einmal verheiratet war, dann zusätzlich die Eheurkunde und eine Familienstandsbescheinigung. Alle ausländischen Urkunden müssen im Original mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden, wenn es sich nicht um "internationale Urkunden" handelt. In Ländern, die kein "Ehefähigkeitszeugnis" fordern, reicht häufig die internationale Geburtsurkunde und der Reisepass aus.

Gebühren:
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40.-- €, in Ausnahmefällen 80-- €.

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de


Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 77 / 32 03
E-Mail: boegle@hettingen.de