Elterngeld

Für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzung das Elterngeld beantragt werden. Der Bundestag hat am 13. Oktober 2006 das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit beschlossen, das für Geburten/Adoptionen ab 01.01.2007 gilt. Nähere Informationen und Formulare erhalten Sie bei der L-Bank.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung einen Einkommensnachweis (Kopie letzter Steuerbescheid) mit, da die Gewährung des Eltergeldes maßgeblich hiervon abhängt. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist die Vorlage des Reisepasses und des Aufenthaltstitels notwendig. Der Antrag kann auch direkt an die L-Bank gesendet werden.

Um Nachteile zu vermeiden, muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Geburt des Kindes gestellt werden.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.



Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de


Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 77 / 32 03
E-Mail: boegle@hettingen.de