Hundesteuer

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies der Stadtverwaltung innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund das entsprechende Alter erreicht hat, schriftlich anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Das gleiche gilt für die Veräußerung eines Hundes. In der Anzeige ist der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Für jeden Hund, egal ob er steuerpflichtig ist oder nicht, wird bzw. wurde eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese Hundesteuermarke bleibt Eigentum der Gemeinde und bleibt für eine bestimmte Dauer gültig. Die Hundesteuermarke ist gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen.

Dasselbe gilt für Kampfhunde. Kampfhunde sind Hunde, die im Sinne der "Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde" vom 03. August 2000 als Kampfhunde gelten.

Steuersätze:

Die Hundesteuer beträgt im Jahr 78,00 € für den Ersthund. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so erhöht sich der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf das Doppelte.

Die Steuer für Kampfhunde beträgt jährlich 600,00 €.

Die Zwingersteuer beträgt 234,00 €. Werden im Zwinger mehr als fünf Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu fünf weitere Hunde um 234,00 €.


Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de