Kampfhund-Haltung

Die Verordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde wird die Zucht von Kampfhunden in Baden-Württemberg verboten. Ihre Haltung bedarf einer besonderen Erlaubnis durch die Stadtverwaltung Hettingen, die dafür einen sehr strengen Maßstab anlegt und Auflagen, wie z.B. den Nachweis einer Haftplichtversicherung erteilen kann.

Für alle gefährlichen Hunde wird - unabhängig von ihrer Rasse - eine Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit gelten.

Drei Hunderassen werden als besonders gefährlich angesehen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier.

Die Eigenschaft als Kampfhund wird zudem im einzelfall bei den Rassen Bullmastiff, Staffordshire, Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu gelten, wenn der Hund durch gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit auffällt.

Auch für Hunde anderer Rassen, die bissig bzw. aggressiv sind oder drohende Menschen sowie andere Tiere anspringen, die wildern oder anderer Tiere hetzen, gilt nach der Verordnung ebenfalls Leinen- und Maulkorbzwang.

Die Haltung von Kampfhunden oder gefährlichen Hunden muss bei der Stadtverwaltung Hettingen innerhalb einer Woche nach Anschaffung des Hundes angezeigt werden.

Die Kampfhundesteuer beträgt 900,00 € im Jahr.

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de