Schankerlaubnis / Ausschankerlaubnis / Gestattung

Für Vereinsveranstaltungen ist in den meisten Fällen eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz notwendig. Dies ist der Fall, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden und wenn die Veranstaltung für jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist.

Der Antrag auf eine Gestattung ist unter Angabe des Veranstalters, des Ortes und der Dauer der Veranstaltung schriftlich oder telefonisch beim Bürgerbüro zu stellen.
Durchschläge der Gestattung müssen an den WKD und die Polizei weitergegeben werden, weshalb die Stadtverwaltung angehalten ist, streng auf die Einhaltung der Fristen zu achten.
Wird für eine erlaubnispflichtige Veranstaltung keine Gestattung beantragt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.


Gebühren:
Gestattung bei Bewirtungsfläche über 200 m² - 20,00 €
Gestattung bei Bewirtungsfläche unter 200 m² - 15,00 €
Jeder weitere Tag der Bewirtung - 5,00 €


Formulare:

Antrag auf gaststättenrechtliche Gestattung

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de