Sterbefall / Todesfall

Der Tod eines Menschen muss dem Bürgerbüro spätestens am nächsten Werktag mitgeteilt werden.

Wenn ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, erledigt dieses die entsprechenden Formalitäten. Unbedingt erforderlich für die Beurkundung eines Sterbefalls ist die Todesbescheinigung des Arztes. Evtl. kann es auch notwendig sein, dass der Personalausweis des Verstorbenen und das Familienstammbuch dem Bürgerbüro vorgelegt werden.

Gebühren:

Für das Ausstellen einer Sterbeurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 12,00 € erhoben.


Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de