An- bzw. Abmeldung bei der Meldebehörde / Ummeldung

Nach dem baden-württembergischen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.

Zur Anmeldung ist das "persönliche Erscheinen" erforderlich, bitte bringen sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben geändert werden können.

Eine Abmeldung beim alten Wohnort ist zur Anmeldung beim neuen Wohnort nicht mehr erforderlich.

Fristen:
Anmeldefrist: spätestens 1 Woche nach Wohnungsbezug.

Gebühren:
An- und Abmeldung bei den Meldebehörden sind gebührenfrei.

Formular:

Anmeldung neue Wohnung

Abmeldung im Ausland

Ummeldung bei Ortsumzug




Ansprechpartner:
Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de