Erschließungsbeiträge

Für den erstmaligen Ausbau einer Erschließungsanlage (Straßen, Wege, Beleuchtung, Grünanlagen etc.) werden einmalige Erschließungsbeiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach den Herstellungskosten der Erschließungsanlagen.

Nach der Herstellung der Erschließungsanlage erhalten die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke von der Stadtverwaltung Hettingen einen Erschließungsbescheid.

Ansprechpartner:
Herr Werner Leipert
Zimmer 2.5
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 20
E-Mail: leipert@hettingen.de