Bauantrag / Baugenehmigung

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.
Das Baugenehmigungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Baugenehmigung, der schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen ist und von dort an die Untere Baurechtsbehörde weitergeleitet wird. Anschließend entscheidet der Gemeinderat, ob er dem Vorhaben sein Einvernehmen erteilen kann.

Im Genehmigungsverfahren prüft dann das Kreisbauamt beim Landratsamt Sigmaringen, ob das geplante Vorhaben mit allen zu beachtenden Vorschriften übereinstimmt.

Als Alternative zur Baugenehmigung gibt es das sogenannte Kenntnisgabeverfahren. Grundvoraussetzung hier ist, dass das Vorhaben den Festsetzungen eines qualifizierten, rechtskräftigen Bebauungsplanes entspricht. Das Bauvorhaben wird hier lediglich zur Kenntnis gegeben. Eine Baugenehmigung ist also nicht erforderlich. Bauherr und Architekt übernehmen hier aber die alleinige Verantwortung, dass alle rechtlichen Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Auch diese Unterlagen sind bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Nicht immer benötigt man eine Baugenehmigung, denn mittlerweile sind eine ganze Anzahl an kleineren Vorhaben nach § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg grundsätzlich verfahrensfrei.
Wichtig ist aber, dass auch diese Vorhaben ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Weiter können solche Vorhaben durch Bebauungspläne oder örtliche Bauvorschriften eingeschränkt werden.

Ablauf:
Bauwillige und interessierte Personen sowie Architekten können Fragen zum und um das Bauen mit den Vertretern des Kreisbauamtes des Landratsamtes Sigmaringen direkt vor Ort besprechen.
Gerade bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von bestehenden Bauvorschriften kann hier das Vorgehen schon vor Einreichung des eigentlichen Baugesuches besprochen werden. Damit kann Arbeit und auch Zeit eingespart werden.

Die Gemeinde muß sich innerhalb von einem Monat nach Eingang des Baugesuchs entscheiden, ob sie dem Vorhaben ihr Einvernehmen erteilt.

Formular:
Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid

Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren

Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung

Baubeschreibung

Lageplan schriftlicher Teil

Erhebungsbogen für Baugenehmigungen

Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren


Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de


Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 77 / 32 03
E-Mail: boegle@hettingen.de