Auf einen Klick
- Vergabe und Ausschreibungen
- Städtische Bauprojekte
- Kleinanzeigen
- Hochwasserrisikomanagement
- Unfallrettung im Wald
- Stadtsanierung "Stadtkern II"
- Stadtentwicklungskonzeption "Unser Hettingen"
- Mietwohnungsbörse
Termine
Virtuelle Poststelle
Familienfreundliche Bauplätze
Gewerbeflächen der Stadt Hettingen
Bauantrag / Baugenehmigung
Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.
Das Baugenehmigungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Baugenehmigung, der schriftlich bei der Stadtverwaltung einzureichen ist und von dort an die Untere Baurechtsbehörde
weitergeleitet wird. Anschließend entscheidet der Gemeinderat, ob er dem Vorhaben sein Einvernehmen erteilen kann.
Im Genehmigungsverfahren prüft dann das Kreisbauamt beim Landratsamt Sigmaringen, ob das geplante Vorhaben
mit allen zu beachtenden Vorschriften übereinstimmt.
Als Alternative zur Baugenehmigung gibt es das sogenannte Kenntnisgabeverfahren. Grundvoraussetzung hier ist, dass das Vorhaben den Festsetzungen eines qualifizierten, rechtskräftigen
Bebauungsplanes entspricht. Das Bauvorhaben wird hier lediglich zur Kenntnis gegeben. Eine Baugenehmigung ist also nicht erforderlich. Bauherr und Architekt übernehmen hier aber die
alleinige Verantwortung, dass alle rechtlichen Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Auch diese Unterlagen sind bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Nicht immer benötigt man eine Baugenehmigung, denn mittlerweile sind eine ganze Anzahl an kleineren Vorhaben nach § 50 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg grundsätzlich
verfahrensfrei.
Wichtig ist aber, dass auch diese Vorhaben ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Weiter können solche Vorhaben durch
Bebauungspläne oder örtliche Bauvorschriften eingeschränkt werden.
Ablauf:
Bauwillige und interessierte Personen sowie Architekten können Fragen zum und um das Bauen mit den Vertretern des Kreisbauamtes des Landratsamtes Sigmaringen direkt vor Ort
besprechen.
Gerade bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von bestehenden Bauvorschriften kann hier das Vorgehen schon vor Einreichung des eigentlichen Baugesuches besprochen werden. Damit
kann Arbeit und auch Zeit eingespart werden.
Die Gemeinde muß sich innerhalb von einem Monat nach Eingang des Baugesuchs entscheiden, ob sie dem Vorhaben ihr Einvernehmen erteilt.
Formular:
Antrag auf Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
Antrag auf Abweichung Ausnahme
Befreiung
Baubeschreibung
Lageplan schriftlicher Teil
Erhebungsbogen für Baugenehmigungen
Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de
Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 77 / 32 03
E-Mail: boegle@hettingen.de