Namensrechtliche Erklärung

Bei der Eheschließung haben die Ehepartner die Wahl, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen, oder den eigenen Familiennamen behalten möchten. Darüber hinaus besteht bei der Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens für den Ehepartner, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen dem Ehenamen anzufügen oder voranzustellen. Während der Ehe kann jederzeit der Ehename festgelegt werden, dieser kann aber während des Bestehens der Ehe nicht mehr widerrufen werden.

Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, erhalten ohne namensrechtliche Erklärung automatisch den Familiennamen der Mutter als Geburtsnamen. Durch eine namensrechtliche Erklärung kann dem Kind auch der Familienname des Vaters mit Zustimmung der Mutter erteilt werden.

Persönliches Erscheinen zur Beurkundung der namensrechtlichen Erklärungen ist erforderlich. Bitte bringen Sie zur Aufnahme der Erklärung Ihre Ausweispapiere sowie Ehe- bzw. Geburtsurkunde mit.

Die namensrechtliche Erklärung zur Namensbestimmung in der Ehe anläßlich der Eheschließung ist gebührenfrei. Die erstmalige Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes ist ebenfalls gebührenfrei.


Gebühren:

Die Gebühr für sonstige namensrechtliche Erklärungen beträgt 20,00 €.


Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de