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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So können z. B. Behinderte mit einem nicht nur vorübergehenden Grad der Behinderung von 80
%, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, also das Merkzeichen "RF" in ihrem Behindertenausweis zuerkannt bekommen haben, von der
Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden. Das gleiche gilt für Empfänger von laufenden Leistungen der Sozialhilfe. Antragsteller mit geringem Einkommen, müssen entsprechende
Einkommens- und Ausgabensnachweise (Lohn, Miete) vorlegen.
Weitere Infos zur Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie bei der GEZ.
Die Anträge sind beim Bürgerbüro erhältlich. Zuständig für die Bewilligung ist die GEZ in 50656 Köln.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de
Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de