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Steuerliche Lebensbescheinigung / Lebensbescheinigung
Für die Berücksichtigung von Kindern auf der elektronischen Lohnsteuerkarte des Elternteils, bei dem die Kinder nicht gemeldet sind, ist eine steuerliche
Lebensbescheinigung erforderlich.
Die steuerliche Lebensbescheinigung muss am Wohnort des Kindes beantragt werden. Die Berechtigung zur Antragstellung ist durch Vorlage einer Geburtsurkunde des Kindes und eines
Ausweises des Antragstellers nachzuweisen.
Gebühren:
Die Ausstellung einer steuerlichen Lebensbescheinigung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de
Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de