Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft zu einem Kind kann beim Standesamt (Bürgerbüro) anerkannt werden. Die Anerkennung der Vaterschaft wird mit der Eintragung der Vaterschaft im Geburtenregister des Kindes wirksam.

Zur Vaterschaftsanerkennung ist das persönliche Erscheinen des Vaters erforderlich. Außerdem ist eine Geburtsurkunde des Kindes und des Vaters sowie der Personalausweis oder Reisepass des Vaters vorzulegen.

Gebühren:
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.


Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de