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Ratschreiber/Unterschriftsbeglaubigungen
Unterschriften für Vollmachten und dergleichen, Abschriften und Anträge für Eintragungen ins Vereinsregister etc. können vom Ratschreiber öffentlich beglaubigt werden.
Die Unterzeichnenden müssen ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Bei der öffentlichen Beglaubigung von Unterschriften fällt eine Gebühr an, die entweder pauschal oder nach dem Wert des Rechtsgeschäftes ermittelt wird. Bei der Beglaubigung von Eintragungen in das Vereinsregister von gemeinnützigen Vereinen wird keine Gebühr erhoben, sofern eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt vorgelegt wird.
Ansprechpartner:
Herr Werner Leipert
Zimmer 2.5
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 20
E-Mail: leipert@hettingen.de