Wassergebühren

Die Feststellung des Wasserverbrauchs erfolgt regelmäßig zum Jahresende nach Ablesung des Wasserzählers durch einen städtischen Mitarbeiter.

Anhand des festgestellten Wasserverbrauchs wird die Höhe des Wasserzinses berechnet.

Bei einem Eigentumswechsel muss der Stadtverwaltung der Zählerstand mitgeteilt werden.

Für Wasser das bei der Herstellung von Bauwerken verwendet wird, wird ein pauschaler Bauwasserzins erhoben, sofern der Verbrauch nicht durch Wasserzähler festgestellt wird.

Ansprechpartner:
Frau Silvia Amann
Zimmer 1.4
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 22
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: amann@hettingen.de

Fristen:
Die installierten Wasserzähler beim Verbraucher werden entsprechend der Eichordnung in einem turnusmäßigen Zeitraum von 6 Jahren durch den städtischen Bauhof ausgetauscht.

Gebühren:
Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,50 EUR pro m³ zzgl. 7% MwSt.
Die Grundgebühr beträgt 28,80 EUR zzgl. 7% MwSt pro Jahr.

Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden für je angefangene 100 m³ umbauten Raum 6 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zu Grunde gelegt. Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,50 EUR zzgl. 7% MwSt.