Landesregierung ruft Warnstufe ab Mittwoch 03.11.2021 aus

03.11.2021

Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ab Mittwoch 03.11.2021 die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.

Am Dienstag, 2. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für nicht-geimpfte oder nicht-genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft.

In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens  einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.


CoronaVO konsolidierte Fassung gültig ab 211028

Auf einen Blick 28.10.2021