Allgemeinverfügung des Landkreises Sigmaringen zum Zutrittsverbot in Kindertageseinrichtungen

06.12.2021

​Das Gesundheitsamt des Landkreises Sigmaringen hat eine Allgemeinverfügung zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronaviruses in Kindertageseinrichtungen erlassen. Hieraus ergibt sich, dass eine Kindertageseinrichtung nur betreten werden darf, wenn zweimal wöchentlich ein Testnachweis erbracht wird. Ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Kinder unter 3 Jahren.
Die Regelungen der Allgemeinverfügung gelten bis 31.01.2022.

In der Anlage finden Sie die ausführliche Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes.

Allgemeinverfügung Zutrittsverbot zu Kindertagesstätten.pdf