Erneute Anpassung der Corona Verordnung

28.12.2021

Die Corona-Regeln wurden zum 27.12.2021 erneut angepasst.
Ab dem 01.01.2022 gilt im Rathaus die 3G Regelung. Ausnahmen hierzu gibt es für die Abholung von Dokumenten und Unterlagen.
​Folgende Änderungen wurden vereinbart:
- 2G+ Regelung
Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen mit negativem Schnell- oder PCR Test, falls die Impfung oder Infektion länger als 3 Monate zurückliegt.
Ausnahmen hiervon:
Genesene/geimpfte Personen die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Impfung liegt min. 14 Tage und maximal 3 Monate zurück)

- Religiöse Veranstaltungen und Bestattungen
Durchführung nach § 13 (Erstellung eines Hygienekonzeptes, Durchführung einer Datenverarbeitung, Einhaltung des Mindestabstendes) oder § 10 CoronaVO (In der Alarmstufe II gilt, dass nur immunisierten Besucherinnen und Besucher nach Vorlage eines Antigen- oder PCR Testnachweises gestattet ist. Es gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 %. Die Personenobergrenze liegt bei 500 Besucherinnen und Besucher).
In der Alarmstufe II müssen alle Persoen ab 18 Jahren im Innenbereich eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.

Ab 01.01.2022:
3G Regelung im Rathaus. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.

ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE Stand 27.12.2021.pdf