Informationen zu den Öffnungsschritten

17.02.2022

Bund und Länder haben sich auf Öffnungsschritte verständigt.

​Folgende Schritte zur Öffnung wurden auf Bundesebene vereinbart:

Schritt 1:
- Private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene sind wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich.
- Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Eigener Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts.
- Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel werden aufgehoben.

Schritt 2: (ab 04. März 2022)
- Unter Berücksichtigung der Hospitalisierungsrate, wird der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung).
- Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
- Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die maximale Personenanzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
- Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Es sollten medizinische Masken (möglichst FFP2-Masken) getragen werden und es sind Hygienekonzepte vorgesehen.

Schritt 3: (ab dem 20. März 2022)
- Entfall von allen tiefgreifenden Schutzmaßnahmen. Es ist geplant, dass die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen sollen.

Öffnung in drei Schritten.jpg