Anpassung der Corona Verordnung Absonderung

04.05.2022

Zum 02. Mai 2022 wurde die Corona Verordnung Absonderung angepasst.

​Die wichtigsten Änderungen sind:
- Für positiv getestete Personen endet die Absonderung frühestens 5 Tage nach dem Erstnachweis des Erregers, sofern seit 48 Stunden Symphtomfreiheit besteht. Die Absonderung endet spätestens nach 10 Tagen.

- Es besteht keine Absonderungspflicht für enge Kontaktpersonen und Hausahltsangehörige. Diesem Personenkreis wird dennoch empfohlen, die Kontakte zu weiteren Personen für einen Zeitraum von 10 Tagen zu reduzieren.

- Beschäftigte, die in Einrichtungen oder Unternehmen i. S. d. § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG tätig sind, unterliegen im Anschluss an die Absonderung einem beruflichen Tätigkeitsverbot von maximal zehn Tagen. Das Tätigkeitsverbot endet mit dem Vorliegen eines negativen Schnelltestergebnisses oder spätestens am fünfzehnten Tag nach dem Erstnachweis des Erregers.