Jagdgenossenschaft Hettingen
27.11.2024
Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) ist eine Jagdgenossenschaft verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre eine
Jagdgenossenschaftsversammlung abzuhalten.
Zweck dieser Versammlung ist die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und die Einbindung der Grundstückseigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks (Jagdgenossen) in
wesentlichen Entscheidungen über die Verwaltung und Nutzung der Jagd.
Die Jagdgenossenschaft Hettingen hat an Ihrer letzten Jagdgenossenschaftsversammlung am 11.04.2019 durch Beschluss die Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat der
Stadt Hettingen übertragen.
Der Gemeinderat der Stadt Hettingen als Verwalter der Jagdgenossenschaft Hettingen hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 wiederum beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer
Versammlung einzuladen. Diese ist nachstehend abgedruckt:
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur nicht-öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Hettingen
Am Dienstag, 10. Dezember 2024 findet um 18.00 Uhr Uhr in der Laucherttalhalle Hettingen eine nicht-öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Hettingen statt, zu der ich alle
Jagdgenossen recht herzlich einlade.
Eine persönliche Einladung erfolgt nicht.
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundflächen der Gemarkung Hettingen und der Gemarkung Inneringen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Hettingen gehören, keinen
Eigenjagdbezirk bilden und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf.
Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks und deren Bevollmächtigte Zutritt. Vertretungsvollmachten, auch für Ehegatten und Miteigentümer, sind schriftlich anhand
des nachstehend abgedruckten Vordruckes beizubringen. Miteigentümer eines Grundstücks (auch Eheleute) können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben. Der
Personalausweis ist bei Aufforderung vorzuzeigen.
Die Stimmberechtigung der Jagdgenossen bzw. der schriftlich Bevollmächtigten wird vor Beginn der Versammlung überprüft.
Einlass und Feststellung der Berechtigung der Jagdgenossen ist daher ab 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Wir bitten die Jagdgenossen um rechtzeitiges Erscheinen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form-und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächen.
4. Verzicht auf die Selbständigkeit der Eigenjagdbezirke der Stadt Hettingen nach § 10 Absatz 4 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
5. Erneute Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächen
6. Beratung und Beschlussfassung zur Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat für 6 Jahre nach §15 Abs. 7 Jagd- und
Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Hettingen
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
8. Verschiedenes / Wünsche / Anträge
Beschlüsse der jeweiligen Jagdgenossenschaft bedürften sowohl der Mehrheit der anwesenden und durch Vollmacht vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der
Beschlussfassung vertretenen Grundflächen.
Das Formular zur Erteilung einer Vertretungsvollmacht finden Sie nachstehend als pdf-Datei zum Download.
Wünsche und Anträge zur Jagdgenossenschaftsversammlung müssen in schriftlicher Form bis 06.12.2024 bei der Stadtverwaltung Hettingen, Bürgermeister Daniel Eiffler, eingereicht
werden.
Hettingen, den 28.11.2024
gez.
Daniel Eiffler, Bürgermeister
im Namen des Gemeinderates
Vertretungsvollmacht_Jagdgenossenschaftsversammlung.pdf