Städtisches Förderprogramm im Bereich Bauen/Wohnen

25.10.2017

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die gemeinsam erarbeitete Stadtentwicklungskonzeption enthält verschiedene Themenschwerpunkte. Ein übergeordnetes Leitziel stellt das Thema Bauen/Wohnen dar. Immer wieder wurde von Ihnen im Entwicklungsprozess gefordert, dass Anreize für die Ansiedlung von jungen Familien bzw. Menschen gefunden werden sollten.

Durch die Aufnahme in das Sanierungsprogramm SSP konnte ein Baustein für die Weiterentwicklung des Stadtkerns in Hettingen erreicht werden.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und LEADER bieten zusätzlich ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung unserer ländlich geprägten Kommune.

Zusätzlich zu diesen staatlichen Fördermöglichkeiten wurden nun gemeinsam mit dem Gemeinderat Anreize erarbeitet, die zur Verbesserung der Ansiedlungs- und Wohnsituation beitragen.

Die Förderungen durch die Stadt sind subsidiär, d.h. die staatlichen Förderungen haben Vorrang; Parallelförderungen werden ausgeschlossen. Über die einzelnen Anträge entscheidet der Gemeinderat.

1.    Zuschuss für den Abbruch leerstehender Gebäude

Gebäudeeigentümer, die ein leerstehendes Gebäude abbrechen wollen und dies aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und notwendig ist, ohne dass eine Neubebauung ansteht, können einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro erhalten.
Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der Rechnungen nach dem Abschluss der Maßnahme.

2.    Zuschuss zur Schaffung von Mietwohnraum in bestehenden Gebäuden

a)    Vermietungsprämie

Die Stadt Hettingen gewährt auf Antrag eine einmalige „Wiedervermietungsprämie“ in Höhe von 500 Euro je Wohnung, unabhängig von deren örtlichen Lage und Baujahr.

Voraussetzung ist der  Nachweis, dass die Wohnung vor der Antragstellung nicht mehr bewohnt worden ist. Über die Anerkennung des Nachweises entscheidet die Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen (z.B. Meldebescheinigung, schriftliche Versicherung an Eides statt durch den Vermieter etc.)
Der Mietvertrag ist dem Antrag beizufügen. Die Neuvermietung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erfolgen.

b)    Zuschuss für die Sanierung und damit der Reaktivierung von Wohnraum zu Vermietungszwecken

Entscheidet sich ein Wohnungseigentümer für die Sanierung von Mietwohnraum, können diese Sanierungskosten mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro gefördert werden.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie des abgeschlossenen Mietvertrages für den sanierten Wohnraum. Eine Eigennutzung wird für 5 Jahre ausgeschlossen.

Voraussetzungen:

-    Ein Sanierungszuschuss wird auf 2 Jahre nach der Fertigstellung des Wohnraumes auf Vorlage der Kosten begrenzt. Danach erfolgt die Vermietungsprämie bei Vorlage des Mietvertrages.
-    Die Auszahlung erfolgt in beiden Fällen nur nach Vorlage eines abgeschlossenen Mietvertrages an einen in der Stadt gemeldeten Mieter.
-    Die Zuschüsse werden einmalig pro Wohnung gewährt.
-    Die städtische Förderung wird subsidiär gewährt. Parallelförderungen werden ausgeschlossen.
-    Die Förderung zur Schaffung von Mietwohnraum wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Der Beginn wird auf 01.01.2018 festgelegt und soll zwei volle Kalenderjahre Laufzeit haben.


3.    Wohnungsbörse auf der städtischen Homepage

Die Stadt Hettingen bietet allen Wohnungseigentümern bzw. Hauseigentümern, die Wohnraum zur Vermietung zur Verfügung stellen, die Möglichkeit dies bei der Stadt zu melden und in einer sog. Wohnungsbörse auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen.

Hinweis:
Es handelt sich lediglich um ein Info-Portal zur Visualisierung der bestehenden Leerstände. Weitergehende Leistungen sind nicht möglich.


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

unterstützen Sie die Bestrebungen unsere Stadt l(i)ebenswert zu erhalten. Tragen Sie dazu bei, attraktiven Wohnraum für alle Altersstufen und Zielgruppen, anbieten zu können.
Ansprechpartner:
Bürgermeisterin Dagmar Kuster, Tel: 07574/9310-11,
email: kuster@hettingen.de