Dritte Änderungsverordnung der Landesregierung zur Coronaverordnung notverkündet
09.01.2021
Die Corona-Verordnung vom 30. November 2020 wird mit Datum vom 08.01.2021 zum dritten Mal durch Notverkündung geändert. Die neu verfügten
Maßnahmen treten zum 11. Januar in Kraft und sind bis zum 31. Januar befristet.
Im Wesentlichen gelten folgende Regelungsinhalte:
Weitere Einschränkung privater Zusammenkünfte (§ 9): Es ist künftig nur eine Zusammenkunft von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen
Haushalts zulässig. Hierbei werden Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 14 Jahre weiterhin nicht mitgezählt. Das Verwandtenprivileg wurde aufgehoben.
Betrieb der Schulen und Kindertageseinrichtungen (§ 1f): Gemäß dem MPK-Beschluss sollen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen im Bereich des Betriebs von
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bis Ende Januar verlängert werden (Schließung oder Aufhebung der Präsenzpflicht). In Baden-Württemberg soll daher ein abgestuftes Vorgehen
erfolgen. Die Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs in der Präsenz an Grundschulen sowie die Schließung von Kindertagesstätten (aktuell nur Notbetreuungsangebot) sollen
gegebenenfalls bereits ab 18. Januar 2021 schrittweise gelockert werden, sofern die Infektionszahlen es zulassen. Eine Entscheidung dazu ist für Donnerstag, 14.01.2021
angekündigt.
Zulässigkeit von Abholangeboten im Einzelhandel (click and collect; §1d Abs. 2): Die Regelung wird dahingehend angepasst, dass entgegen der seitherigen Regelung künftig auch
die Abholung von bestellten Waren im Ladengeschäft ermöglicht wird. Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe
von Waren innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren.
Anbei finden Sie die konsolidierte CoronaVO.
Die FAQ sowie weitere Informationen finden Sie unter
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/.
210108_CoronaVO-konsolidierte
Reinschrift.pdf
210108_Auf_einen_Blick_Lockdown_Januar_DE.PDF