Aktuelles: Stadt Hettingen

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Städtisches Förderprogramm im Bereich Bauen / Wohnen läuft zum 31.12.2025 aus

Erstelldatum12.03.2025

Zusätzlich zu den vorhandenen staatlichen Fördermöglichkeiten wie die Stadtsanierung Hettingen und einer ELR-Förderung im Bereich der Schaffung von Wohnraum wurden schon vor längerer Zeit gemeinsam mit dem Gemeinderat Anreize erarbeitet, die zur Verbesserung der Ansiedlungs- und Wohnsituation beitragen sollen. ​Die Förderungen durch die Stadt sind subsidiär, d.h. die staatlichen Förderungen haben Vorrang; Parallelförderungen werden ausgeschlossen. Über die einzelnen Anträge entscheidet der Gemeinderat.

Zusätzlich zu den vorhandenen staatlichen Fördermöglichkeiten wie die Stadtsanierung Hettingen und einer ELR-Förderung im Bereich der Schaffung von Wohnraum wurden schon vor längerer Zeit gemeinsam mit dem Gemeinderat Anreize erarbeitet, die zur Verbesserung der Ansiedlungs- und Wohnsituation beitragen sollen.

​Die Förderungen durch die Stadt sind subsidiär, d.h. die staatlichen Förderungen haben Vorrang; Parallelförderungen werden ausgeschlossen. Über die einzelnen Anträge entscheidet der Gemeinderat.

Hier gibt es zur Zeit noch folgende Förderprogramme:

  1. Zuschuss für den Abbruch leerstehender Gebäude - Gebäudeeigentümer, die ein leerstehendes Gebäude abbrechen wollen und dies aus städtebaulicher Sicht sinnvoll und notwendig ist, ohne dass eine Neubebauung ansteht, können einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro erhalten.
    Eine Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der Rechnungen nach dem Abschluss der Maßnahme.
  2. Zuschuss zur Schaffung von Mietwohnraum in bestehenden Gebäuden
  • Vermietungsprämie - Die Stadt Hettingen gewährt auf Antrag eine einmalige „Wiedervermietungsprämie“ in Höhe von 500 Euro je Wohnung, unabhängig von deren örtlichen Lage und Baujahr.
    Voraussetzung ist der Nachweis, dass die Wohnung vor der Antragstellung nicht mehr bewohnt worden ist. Über die Anerkennung des Nachweises entscheidet die Gemeindeverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen (z.B. Meldebescheinigung, schriftliche Versicherung an Eides statt durch den Vermieter etc.).
    Der Mietvertrag mit dem neuen Mieter ist dem Antrag beizufügen. Die Neuvermietung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erfolgen.
  • Zuschuss für die Sanierung und damit der Reaktivierung von Wohnraum zu Vermietungszwecken - Entscheidet sich ein Wohnungseigentümer für die Sanierung von Mietwohnraum, können diese Sanierungskosten mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 Euro gefördert werden.
    Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen sowie des abgeschlossenen Mietvertrages für den sanierten Wohnraum. Eine Eigennutzung wird für 5 Jahre ausgeschlossen.
    Voraussetzungen:
    -    Ein Sanierungszuschuss wird auf 2 Jahre nach der Fertigstellung des Wohnraumes auf Vorlage der Kosten begrenzt. Danach erfolgt die Vermietungsprämie bei Vorlage des Mietvertrages.
    -    Die Auszahlung erfolgt in beiden Fällen nur nach Vorlage eines abgeschlossenen Mietvertrages an einen in der Stadt gemeldeten Mieter.
    -    Die Zuschüsse werden einmalig pro Wohnung gewährt.
    -    Die städtische Förderung wird subsidiär gewährt. Parallelförderungen werden ausgeschlossen.

Der Gemeinderat hat nun in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, dass die beiden städtischen Förderprogramme Bauen und Wohnen am 31.12.2025 auslaufen.
Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung eingehen, werden noch berücksichtigt.
 

Kontakt

Stadtverwaltung Hettingen
Rathaus im Schloss
72513 Hettingen

Werner Leipert

Telefonnummer: 07574 9310-20
07574 9310-50
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