Elterninformation der künftigen Klasse 1 des Schuljahrs 2026/2027 zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an Grundschulen, an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und in Juniorklassen (Grundschulkinder), beginnend mit Kindern der Klassenstufe 1. Dieser wird sukzessive in den nächsten vier Jahren auf alle Grundschulkinder bis zur 4. Klasse ausgeweitet und gilt im Umfang von 8 Zeitstunden von Montag bis Freitag in 48 von 52 Wochen im Schuljahr. Der Rechtsanspruch richtet sich an den örtlichen Träger der Jugendhilfe, den Landkreis. Die Gemeinden haben jedoch eine sogenannte Hinwirkungspflicht und bauen entsprechende Angebote in ihrem Gebiet aus.
Die Stadt Hettingen bietet bisher mit Ihren Angeboten der verlässlichen Grundschule von Montag bis Freitag, der flexiblen Nachmittagsbetreuung am Dienstag und Donnerstag, dem AG-Nachmittag am Donnerstag und den Ferienspielen ein umfangreiches Angebot. Dieses wird ab dem Schuljahr 2026/2027 ergänzt, um den Rechtsanspruch abzudecken. An den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag bieten wir eine Betreuung bis 15.50 Uhr im Schlosskindergarten in Hettingen an. Dort findet dann auch die Betreuung während der Ferienzeiten statt.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie den Rechtsanspruch ihres Kindes wahrnehmen.
Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, sind aufgefordert bis zum 15. März 2026 mitzuteilen, ob sie das Betreuungsangebot annehmen wollen. Wir bitten alle Eltern und Erziehungsberechtigten, die für ihr Kind ein Ganztagsangebot beanspruchen möchten, eine kurze Bedarfsanmeldung über diesen Link vorzunehmen.
Wichtig: es ist nur dann eine Meldung erforderlich, wenn ein Ganztagsangebot in Anspruch genommen werden soll.
Zur Klarstellung: für Kinder, die bereits heute die Gundschule Hettingen-Inneringen besuchen, bleibt das bisherige Angebot verlässliche Grundschule, Übermittag-Betreuung und flexible Nachmittagsbetreuung erhalten. Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, haben die Wahlmöglichkeit zwischen dem bisherigem Angebot oder dem neuen Ganztagsangebot.
Weitere Informationen zu unserer Grundschule und den Betreuungsangeboten finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen zum Rechtanspruch haben, dürfen Sie sich gerne auch im Rathaus bei Frau Ahlburg, 07574 - 931021, Email: ahlburg@hettingen.de melden.


