Abbruch von Gebäuden

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.

Der Antrag auf eine Abbruchgenehmigung ist schriftlich im Kenntnisgabeverfahren bei der Gemeinde einzureichen und wird von dort an die Untere Baurechtsbehörde weitergeleitet.

Im Genehmigungsverfahren prüft dann das Kreisbauamt beim Landratsamt Sigmaringen, ob das geplante Vorhaben mit allen zu beachtenden Vorschriften übereinstimmt.

Fristen:
Die Gemeinde muß sich innerhalb von einem Monat nach Eingang des Baugesuchs entscheiden, ob sie dem Vorhaben ihr Einvernehmen erteilt.

Gebühren:
Die Gebührenhöhe ist abhängig von den Abbruchkosten und wird im Kenntnisgabeverfahren von der Gemeinde, im förmlichen Genehmigungsverfahren vom Landratsamt Sigmaringen festgesetzt.

Formular:
Abbruch von baulicher Anlagen im Kenntnisgabeverfahren

Erhebungsbogen für Abgangsstatistik

Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de


Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 77 / 32 03
E-Mail: boegle@hettingen.de