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Gewerbeflächen der Stadt Hettingen


Bauen in der Stadt Hettingen / Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
Bodenrichtwerte Inneringen - 31.12.2018.pdfStädtische Förderung für Abbruchsmaßnahmen
Zur Zeit gibt es für beide Stadtteile noch keine staatlichen Förderungen beim Abbruch eines Gebäudes, sofern nicht ein entsprechender Neubau anstelle des alten Gebäudes errichtet wird. Deshalb wollen wir auf einen Beschluss des Gemeinderates über eine städtische Förderung für Abbruchsmaßnahmen aus dem Jahr 2004 nochmals hinweisen. Hier können im Einzelfall private Abbruchsmaßnahmen in Hettingen und Inneringen von der Stadt Hettingen mit 10 %, maximal 5.000 Euro der nachgewiesenen Kosten gefördert werden, wenn die Maßnahme von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist. Die Antragstellung hat grundsätzlich vor dem Abbruch des Gebäudes zu erfolgen. Nach dem Abbruch sind die angefallenen Kosten zu belegen.
Sollte jemand Interesse an dieser Förderung bzw. hierzu Fragen haben, steht die Stadtverwaltung Hettingen, Herr Leipert, gerne zur Verfügung.
Bauplätze in Hettingen
AILST | |
A |
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Auhalde 11 (633 m²) | |
I |
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Inneringer Straße 13 (491 m²) | |
L |
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Lauchertstraße (455 m²) | |
S |
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Spethstr. 2 (655 m²) | |
Spethstr. 16 (698 m²) | |
T |
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Tunnelhalde 19 (655 m²) | |
Tunnelhalde 23 (806 m²) |
Bauplätze in Inneringen
IS | |
I |
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Im Käppelebrühl 11 (690 m²) | |
S |
|
Sigmaringer Straße (913 m²) |
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