Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (katholisch, evangelisch) kann beim Standesamt erklärt werden.

Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Änderung mit. Die Mitteilung an die Kirchen erfolgt automatisch.

Ein Wiedereintritt in die Kirchengemeinschaft kann nur bei der jeweiligen Verwaltungsstelle der Kirche erfolgen.


Gebühren:

Die Gebühr für die Bearbeitung des Kirchenaustritts beträgt 15,00 €.


Ansprechpartner:

Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 74) 93 10 - 30
Fax.: (0 75 74) 93 10 - 50
E-Mail: masuch@hettingen.de

Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: (0 75 77) 3203
Fax.: (0 75 77) 1721
E-Mail: boegle@hettingen.de