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Gesplittete Abwassergebühr
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 sind alle Kommunen in Baden-Württemberg künftig verpflichtet, ihre Abwassergebühren anders zu berechnen. Diese neue Regelung muss bereits für die Gebühren 2010 erfolgen.
Mit dieser neuen Regelung wird keine zusätzliche Gebühr eingeführt, sondern der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt.
Die Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung werden künftig aufgeteilt nach den
1.) Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung (diese fällt durch den Gebrauch von Frischwasser an, da die Entwässerung durch die Kanalisation sowie die Reinigung in der Kläranlage hohe Kosten verursacht)
2.) Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasser fließt von überbauten und versiegelten Flächen ab. Das Niederschlagswasser verursacht Kosten durch die Ableitung)
Damit soll eine größere Gebührengerechtigkeit erreicht werden, da der bisherige Frischwassermaßstab nicht berücksichtigt, wie viel Niederschlagswasser von einem Grundstück eingeleitet wird und dadurch die öffentliche Abwasserbeseitigung belastet.
An den Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung ändert sich durch die neue Gebühr nichts. Jedoch kann es bei der Verteilung auf die einzelnen Grundstücke zu Verschiebungen kommen. Grundstücke, die einen hohen Anteil an versiegelter Fläche (z.B. Parkplätze, Dachflächen) und relativ wenig Frischwasser beziehen, werden zukünftig mehr bezahlen müssen. Mehrfamilienhäuser dagegen mit relativ kleinem Grundstück werden voraussichtlich entlastet und zahlen weniger. Für Ein- bis Zweifamilienhäuser mit üblichen Grundstücksgrößen werden sich in der Summe wohl kaum Veränderungen ergeben. Nach dem derzeitigen Verfahrensstand können aber keine verlässlichen Aussagen über die Gebührenbelastung einzelner Grundstücke getroffen werden.
Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich also zusammen aus der Gebühr für die Beseitigung des Schmutzwassers (wie bisher schon) und aus der Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagswassers (neu).
Die Schmutzwassergebühr wird, wie bisher, weiter nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmetern, ermittelt.
Die Niederschlagswassergebühr ermittelt sich aufgrund der bebauten und versiegelten Grundstücksflächen (z.B. Dachflächen, Geh- und Fahrflächen) und dem jeweiligen Versiegelungsfaktor (Grad der Wasserdurchlässigkeit, Verdunstung u. dgl.) die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind.
Die Stadt Hettingen möchte bei der Einführung der Niederschlagswassergebühr den Kostenaufwand bei der Flächenerhebung so gering wie möglich halten. Deshalb wird
auf eine teure Überfliegung und Ablichtung jedes einzelnen Grundstücks verzichtet und für die Flächenermittlung das sogenannte "grundstücksgenaue Abflussbeiwertverfahren"
angewendet.
Bei diesem Verfahren wird für jedes Grundstück ein konkreter Abflussbeiwert ermittelt. In Verbindung mit dem bereits vorhandenen ALK (Automatisiertes Liegenschaftskataster) wird
über die Struktur der vorhandenen Bebauung und der Festsetzung der Abflußfaktoren für jedes Grundstück ein sogenannter "Gebietsabflussfaktor" bestimmt. Dieser "Gebiets-" oder
auch "Grundstücksabflussfaktor" basiert somit auf den tatsächlich vorhandenen Gebäudeflächen und wird um eine qualifizierte Schätzung der sonstigen befestigten, versiegelten Flächen
(dazu gehören auch die Dachüberstände) ergänzt.
Die qualifizierte Schätzung der Summe der abflussrelevanten bebauten und befestigten Flächen errechnet sich dann aus der jeweiligen Grundstücksfläche und dem zugeordneten Gebiets-/Grundstücksabflussfaktor.
Bemessungsgrundlage für die künftige Niederschlagswassergebühr sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar (z. B. Regenfallrohr, Hofsinkkasten) oder mittelbar (z. B. über den Gehweg und den Straßensinkkasten) den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Die befestigten und versiegelten Teilflächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Abflusswirksamkeit für die einzelnen Versiegelungsarten festgelegt wurde (sogenannte Versiegelungsfaktoren), siehe unten.
Im Rahmen einer Anhörung (Informationsschreiben) wird dem jeweiligen Grundstückseigentümer der Gebietsabflussfaktor für sein Grundstück und die damit berechnete bebaute und befestigte abflussrelevante Fläche seines Grundstückes mitgeteilt. Dieser hat dann die Möglichkeit, Änderungen (z.B. Grundstück nicht angeschlossen; Änderung der versiegelten Fläche der in der Anhörung genannten Größe etc.) mitzuteilen.
Mit dem Informationsschreiben erhalten die Grundstückseigentümer auch eine Broschüre, in welcher das Verfahren und die Mitarbeit des Eigentümers anschaulich dargelegt werden. Die Rückläufe/Korrekturen der Grundstückseigentümer werden ausgewertet und in eine spezifische Datenbank eingearbeitet. Mit ein Vorteil dieses Verfahrens ist, dass durch den Verzicht auf eine Befliegung eine zeitnahe Einführung möglich ist und es durch den Grundstückseigentümer Korrekturmöglichkeiten gibt. So erhofft man sich eine weitestgehende Transparenz.
Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Büro Heyder+Partner aus Tübingen voraussichtlich erst Mitte März 2011 damit beginnen können, an alle
Grundstückseigentümer in Hettingen und Inneringen neben der Broschüre auch einen aktuellen Kartenausschnitt ihres Grundstücks mit Gebäudegrundriss zu verschicken. Danach wird eine
Woche lang eine Telefonhotline beim Büro Heyder+Partner geschaltet, bei der die Grundstückseigentümer Fragen zur Berechnung stellen können.
Wie sieht nun die zeitliche Abwicklung aus?
In den letzten Wochen haben die Grundstückseigentümer den Bescheid über die Wasser- und Abwassergebühren 2010 auf der Grundlage der Zählerablesung von Ende Dezember 2010 erhalten.
diese Abrechnung ist jedoch in Bezug auf die Abwassergebühren nur vorläufig, denn sie muss wegen der vorgeschriebenen Rückwirkung des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs über die
gesplittete Abwassergebühr für das Abrechnungsjahr 2010 nochmals geändert werden.
Die in diesem Bescheid berechneten Abschlagszahlungen für das Jah 2011 sind jedoch endgültig und müssen zu den festgelegten Fälligkeitsterminen 01.04.,01.06.,01.08.,01.10. und
01.12.2011 bezahlt werden.
Mitte März 2011 erhalten alle Gebäudeeigentümer eine Informationsbroschüre und die Berechnung der für das Grundstück maßgeblichen versiegelten Fläche. Die Ermittlung der Flächen
sollte anhand der tatsächlichen Verhältnisse überprüft werden, wobei Abweichungen auf einem beiligenden Korrekturbogen vermerkt und an die Stadtverwaltung zurückgegeben werden
müssen.
In der Zeit vom 23.03.2011 bis 04.04.2011 besteht an insgesamt 6 Tagen die Möglichkeit, Fragen über eine Telefonhotline zu stellen. Die telefonische Beratung erfolgt durch
Mitarbeiter der Firma Heyder+Partner, die von der Stadtverwaltung für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beauftragt wurde. Da in dieser Zeit auch die
Grundstückseigentümer aus Gammertingen, Neufra und Veringenstadt diese Hotline benutzen können, kann es unter Umständen zu etwas längeren Wartezeiten kommen.
Nach dem Rücklauf der Erhebungsbögen werden diese in eine Datenbank eingearbeitet. Die erfassten Flächen sind dann Grundlage für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr, die
dann zusammen mit der Neukalkulation der Schmutzwassergebühr den Gemeinderäten im Juni 2011 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Voraussichtlich können dann im
Juli 2011 die neuen Bescheide erstellt und zugestellt werden.
Broschüre Gesplittete Abwassergebühr
15.09.2011: Korrekturbescheide 2010 werden in den nächsten Tagen zugestellt

