Abwasserbeiträge / Abwassergebühren

Für den erstmaligen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung ist ein einmaliger Beitrag zu entrichten.
Die Beitragsveranlagung erfolgt automatisch sobald die Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Abwasserbeseitigung geschaffen wurde. Vom Eigentümer ist nichts weiter zu veranlassen.

Auf Grund der rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 sind alle Kommunen in Baden-Württemberg künftig verpflichtet, ihre Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser aufzuteilen (sog. "Gesplittete Abwassergebühr").

Die Stadt Hettingen hat die Gesplittete Abwassergebühr bereits eingeführt.

Gebühren:
Die Gebühr für Schmutzwasserbeseitigung beträgt 3,90 EUR pro m³.
Die Gebühr für Niederschlagswasserbeseitigung beträgt 0,30 EUR pro m².


Ansprechpartner:
Herr Werner Leipert
Zimmer 2.5
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 20
E-Mail: leipert@hettingen.de