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Auskunftssperre
Die Beantragung einer Auskunftssperre muss schriftlich begründet beim Einwohnermeldeamt eingereicht werden. Eine Auskunftssperre wird nur bewilligt, wenn es zum Schutze der Person
dient. Die Auskunftssperre läuft grundsätzlich nach zwei Jahren ab.
Antragstellung beim Einwohnermeldeamt.
Die Auskunftssperre wird nach Bewilligung mit sofortiger Wirkung im Einwohnerwesen eingestellt.
Die Eintragung einer Auskunftssperre ist gebührenfrei.
Ansprechpartner:
Frau Kerstin Masuch
Zimmer 1.6
Stadtverwaltung Hettingen
Schloss
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 74 / 93 10 - 30
E-Mail: masuch@hettingen.de
Frau Ruth Bögle
Bürgerbüro Inneringen
Schulstraße 2
72513 Hettingen
Tel.: 0 75 77 / 32 03
E-Mail: boegle@hettingen.de