Änderungen der Corona VO

27.01.2022

Die CoronaVO Absonderung wurde zum 26.01.2022 erneut geändert. Diese gelten ab sofort.

​Folgende Änderungen haben sich in der Corona VO Absonderung ergeben:
- Genesene mit mindestens einer Impfung gelten als geboostert und müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Die Reihenfolge der Impfung und Infektion spielt dabei keine Rolle.
Konkret sind somit ab sofort Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen in folgenden Fällen von der Quarantäne ausgenommen:
  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist
- Positiv getestete Personen dürfen sich aus der Isolation ab Tag 7 nur freitesten, wenn sie zum Zeitpunkt der Probenentnahme mindestens 48 Stunden frei von Symptomen sind
- Die Nachtestung nach einem positiven selbst vorgenommenen überwachten Test oder einem positivne Selbsttest kann auch mittels Schnelltest, zum Beispiel in einem Testzentrum erfolgen.

220125_Aenderung_CoronaVO_Absonderung_konsolidierte_Fassung.pdf