Corona Regelungen ab dem 03. April 2022
04.04.2022
Zum 03. April 2022 sind die meisten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona Virus entfallen. Die wichtigsten Änderungen finden Sie in
den angefügten Dateien.
Änderungen im Überblick:
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in folgenden Bereichen:
- Ambulante OP-Einrichtungen
- Ambulante Pflegedienste (z. B. Wohngruppen)
- Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
- Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Krankenhäuser und Tageskliniken
- Öffentlicher Personennah- und Fernverkehr
- Rettungsdienst
- Vorsorge-, Reha- und Dialyseeinrichtungen
- (Zahn-)Arztpraxen
Die Testpflicht gilt weiterhin in folgenden Bereichen:
- Ambulante Pflegedienste (z. B. Wohngruppen)
- Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Krankenhäuser
Die Meldepflicht einer Corona-Erkrankung sowie die Quarantäneregelungen bleiben bestehen.
Testpflicht ab 03.04.2022.jpg
Corona Regelungen ab 03.04.2022.jpg