Corona Regelungen ab dem 03. April 2022

04.04.2022

Zum 03. April 2022 sind die meisten Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona Virus entfallen. Die wichtigsten Änderungen finden Sie in den angefügten Dateien.

​Änderungen im Überblick:

Die Maskenpflicht gilt weiterhin in folgenden Bereichen:
- Ambulante OP-Einrichtungen
- Ambulante Pflegedienste (z. B. Wohngruppen)
- Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe
- Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Krankenhäuser und Tageskliniken
- Öffentlicher Personennah- und Fernverkehr
- Rettungsdienst
- Vorsorge-, Reha- und Dialyseeinrichtungen
- (Zahn-)Arztpraxen

Die Testpflicht gilt weiterhin in folgenden Bereichen:
- Ambulante Pflegedienste (z. B. Wohngruppen)
- Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen
- Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Krankenhäuser


Die Meldepflicht einer Corona-Erkrankung sowie die Quarantäneregelungen bleiben bestehen.

Testpflicht ab 03.04.2022.jpg

Corona Regelungen ab 03.04.2022.jpg