Information für die Träger öffentlicher Belange

25.03.2024

Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Langensteig V Wohnen“.

Nach §§10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Hettingen am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Langensteig V Wohnen“ beschlossen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird gemäß §13 Abs. 1 Nr. 1 BauGB in einem vereinfachten Verfahren aufgestellt.

In der Sitzung am 19.03.2024 hat der Gemeinderat der Stadt Hettingen beschlossen, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen.
Die Bebauungsplanunterlagen für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Zeitraum vom 25.03.2024 bis 02.05.2024 (je einschließlich) eingestellt.

Während der Frist können Stellungnahmen direkt bei der Stadt Hettingen, elektronisch per E-Mail: info@hettingen.de abgegeben werden.
Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung „Langensteig V Wohnen“:

01_E_BP_1st_Aenderung_Zeichnerischer_Teil.pdf

02_E_1Ae_BP_Langensteig_V_Wohnen.pdf

03_BP_Langensteig_V_Aenderung_der_Ausgleichsflaeche.pdf

04_240321_6237_ToeB2_Liste_Versand.pdf

05_240320_6237-ToeB 2_Formblatt_3_2-4_2.pdf